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Verwaltungsgericht weist Antrag zurück

Pressemitteilung vom 27.07.1999


Archivmeldung:

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Der beschriebene Sachverhalt sowie Kontaktdaten und Zeitangaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung.

27. Juli 1999

Verwaltungsgericht weist Antrag zurück

Als unzulässig zurückgewiesen hat das Verwaltungsgericht Greifswald am 21. Juli den Antrag des Personalrates der Rostocker Stadtverwaltung. Vorausgegagen war diesem Urteil ein Antrag, in dem der Personalrat über eine einstweilige Verfügung die Umsetzung juristischer Sachbearbeiter in die Senatsbereiche rückgängig machen wollte. Als Grund war die fehlende Beteiligung der Personalvertretung angeführt worden.