Tiefbauamt
Öffentliche Verkehrsanlagen mit mehr als 700 km Straßennetz, 198 Brücken, 167 Lichtsignalanlagen und etwa 22.000 Straßenleuchten liegen im Zuständigkeitsbereich des Tiefbauamtes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Mit einem Bilanzwert von über 636 Millionen Euro sind etwa 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für das größte Anlagevermögen der Hansestadt Rostock zuständig. (Quellen: Statistisches Jahrbuch 2015, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012)
Schwerpunkt der Arbeit ist die Planung, die Unterhaltung, der Bau und die Verwaltung der Straßenverkehrsanlagen im gesamten Stadtgebiet. Das Tiefbauamt befasst sich dazu überwiegend mit Bauprojekten welche unter oder an der Erdoberfläche liegen, ist aber auch für die Brückenbauten, Lärmschutzwände und ähnliche Ingenieurbauten zuständig.
Das Leistungsspektrum des Amtes umfasst:
- Planung, Entwurf, Bau, Erhaltung und Betrieb von Verkehrsflächen, Ingenieurbauten, Lichtsignalanlagen, Verkehrsleiteinrichtungen sowie Straßenbeleuchtungen
- Bearbeitung von Sondernutzungsgenehmigungen im öffentlichen Verkehrsraum, z.B. Erteilung von Aufgrabegenehmigungen
- Abschluss von Gestattungs- und Straßenbenutzungsverträgen einschließlich der Vermietung und Verpachtung von Flächen
- Parkraumbewirtschaftung mit Parkscheinautomaten, Betrieb von Polleranlagen
- Fachliche Zusammenarbeit mit anderen Behörden und externen Planungsbüros
Rostock setzt Zeichen für mehr Rücksicht im Straßenverkehr
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock macht die Sicherheit im Straßenverkehr erneut zu einem zentralen Thema. Mit der Kampagne „Rostock nimmt Rücksicht“ ruft die Stadt alle Rostockerinnen und Rostocker dazu auf, das eigene Verhalten im Verkehr bewusst zu reflektieren. Ziel ist es, das Bewusstsein für gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr zu stärken – und damit die Zahl der Unfälle spürbar zu senken.
Dass Handlungsbedarf besteht, zeigen aktuelle Zahlen: Für das Jahr 2025 wurden vorläufig rund 5600 Verkehrsunfälle im Stadtgebiet registriert. Hinzu kommen mehr als 80 Unfallhäufungsstellen, die besondere Aufmerksamkeit erfordern.
„5600 Unfälle im Jahr sind 5600 Schicksale – Jeder einzelne Vorfall bedeutet Stress, Leid oder im schlimmsten Fall lebensverändernde Folgen. Das ist für uns Ansporn und Verpflichtung zugleich. Wir wollen die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten bis 2050 auf nahezu null senken. Das schaffen wir nur gemeinsam – mit Umsicht, Respekt und Verantwortungsbewusstsein“, erklärt Dr. Ute Fischer-Gäde, Senatorin für Stadtplanung, Bau, Klimaschutz und Mobilität.
Rostock nimmt Rücksicht
Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern
Dienstleistungen Tiefbauamt
Abteilung Verkehrsanlagenbau und -unterhaltung, Straßenverwaltung und Genehmigungen
Die Abteilung ist für Genehmigungen und Sondernutzungen sowie die Straßenverwaltung und den Straßenbau zuständig.
Genehmigungen und Sondernutzungen werden durch die Sachbearbeiter im Haus des Bauens und der Umwelt am Holbeinplatz in Rostock bearbeitet. Den Mitarbeitern der Straßenmeisterei am Dierkower Damm obliegt die Straßenaufsicht und das Herstellen der Verkehrssicherheit durch Sicherung und Beseitigung von Gefahrenstellen.
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Abteilung Verkehrsanlagenentwurf und -ausrüstung
Die Aufgaben der Abteilung umfassen die allgemeine Planung von Verkehrsanlagen
(Straßen, Wege, Radwege), Planung, Bau und Unterhaltung von Lichtsignalanlagen,
Straßenbeleuchtungen, Parkscheinautomaten, Verkehrssteuerungssystemen und
sonstigen Verkehrseinrichtungen.
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Abteilung Verkehrsbehördliche Aufgaben
Hauptaufgabe der Abteilung verkehrsbehördliche Aufgaben ist die Durchsetzung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Dazu werden Maßnahmen zur Verkehrsbeschilderung, zu Fahrbahnmarkierungen, zum Parken, zur Verkehrslenkung, zur Verkehrsführung bei Baustellen und Großveranstaltungen sowie Sondernutzungen im öffentlichen Verkehrsraum bearbeitet, geprüft und mittels straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen umgesetzt.
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Pressemitteilung vom 29.07.2026
Gebühren für Bewohnerparken steigen ab August
Wer in einem Rostocker Bewohnerparkgebiet einen Parkausweis beantragt oder verlängert, muss ab dem 1. August 2026 höhere Gebühren zahlen. Darauf weist das Tiefbauamt hin. Grundlage ist eine neue Gebührenordnung für das Bewohnerparken, die im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes von der Bürgerschaft am 14. Januar 2026 auf den Weg gebracht wurde. Mehr




