Online-Versteigerung von Fundsachen
Pressemitteilung vom
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Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird Fundsachen, an denen innerhalb der gesetzlichen Frist weder von rechtmäßigen Eigentümern noch von Findern Eigentumsansprüche geltend gemacht worden sind, über das Internet versteigern lassen. Die Versteigerungen erfolgen ab 5. Januar 2023, 19 Uhr, bis spätestens 15. Januar 2023, 19 Uhr. Unter den Hammer kommen u.a. Fahrräder, Handys, Schmuck, Uhren, Schirme, Lautsprecher, Roller, Kopfhörer und Bekleidung.
Die Fundsachen werden bereits ab Donnerstag, 8.Dezember 2022, im Internet-Portal unter der Internetadresse www.rostock.de/fundbuero in einer Vorschau angeboten und zum oben genannten Versteigerungszeitraum versteigert.
Die Empfangsberechtigten werden gemäß § 980 BGB aufgefordert, ihre Rechte bis zum 4. Januar 2023 beim Stadtamt, Fundbüro, geltend zu machen.
Linktipp:
www.rostock.de/fundbuero




