Gruppenbelehrungen durch das Gesundheitsamt sind vorerst ausgesetzt
Pressemitteilung vom
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Aufgrund der verschärften Regelung der SARS-CoV-2-Pandemie wird mit sofortiger Wirkung ab 14. Januar 2021 die Belehrung durch das Gesundheitsamt nach §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) am Dienstag und Donnerstag ausgesetzt. Unter der Rufnummer 0381 381-5377 (Anrufbeantworter) und im Online-Portal werden zu gegebener Zeit wieder Termine vergeben. Es wird um Verständnis gebeten.




