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Geflügelpest: Rostock ist Teil der Überwachungszone

Pressemitteilung vom 21.02.2006


Archivmeldung:

Bitte beachten Sie, diese Meldung stammt aus dem Pressearchiv !
Der beschriebene Sachverhalt sowie Kontaktdaten und Zeitangaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Im Zusammenhang mit der im Land aufgetretenen Geflügelpest hat gestern der Interministerielle Führungsstab der Landesregierung festgelegt, dass auch die Hansestadt Rostock Teil einer Überwachungszone entlang der Ostseeküste ist.

Zum Schutz vor einer Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände ist es daher innerhalb der nächsten 15 Tage verboten, Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögeln aus der Zone zu verbringen. Auch das Versammeln von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln auf Messen, Märkten, Tierschauen u.ä. ist untersagt. Wildvögel dürfen derzeit nicht gejagt werden. Eine entsprechende Amtstierärztliche Bekanntmachung hat der Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, Dr. Steffen Zander, erlassen.

Alle Halter von Geflügel werden aufgefordert, ihrer Meldepflicht nachzukommen und Geflügelhaltungen beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter Tel. 0381 381-8601 anzuzeigen.