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Gewässerunterhaltung und -ausbau

Sohlräumung
Gewässerunterhaltung im Laaksystem, hier Sohlräumung | Foto: Amt für Umweltschutz

Gewässer schützen, Natur stärken, Hochwasser vorbeugen

Die Unterhaltung und der Ausbau der Gewässer erstrecken sich insbesondere darauf, dass Gewässerbett zu erhalten, zu räumen und zu reinigen; die Ufer zu gestalten, zu schützen und für den Wasserabfluss frei zu halten.

Laut geltender europäischer Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sind alle Gewässer mit enem Einzugsgebie, welches größer als 10 km² ist, in einen guten ökologischen Zustand zu überführen und darüber zu berichten. Nicht berichtspflichtig, aber dennoch betroffen sind auch die Gewässer mit kleineren Einzugsgebieten.

Ziel ist unter anderem eine sukzessive Reduzierung von verrohrten Abschnitten und die Bildung von Rückhalteräumen zur Verbesserung des Wasserhaushaltes in der Landschaft, die Schaffung von Lebensräumen sowie eine Verbesserung des Hochwasserschutzes. 

Für die Gewässerunterhaltung in Mecklenburg-Vorpommern sind die Wasser- und Bodenverbände (WBV) zuständig, während die Gemeinden für den Gewässerausbau verantwortlich sind.

Auskunft über den Ausbauzustand und geplante Pflegemaßnahmen an den Gewässern erhalten Sie beim Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste" (https://wbv-untere-warnow-kueste.de/)

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist als Gemeinde für den Ausbau der Gewässer zweiter Ordnung zuständig.

Um einen Gewässerausbau handelt es sich, wenn ein Gewässer neu hergestellt, beseitigt oder ein Gewässer oder seine Ufer wesentlich umgestaltet werden.

Die Aufgaben und Ziele der Gewässerbewirtschaftung verändern sich mit den Nutzungsanforderungen und den übrigen Ansprüchen der Bevölkerung. Wurde in den vergangenen Jahrzehnten Gewässerausbau vorwiegend nach technischen Gesichtspunkten betrieben, ist auch die Berücksichtigung der ökologischen Belange im und am Gewässer für eine optimale Nutzung unseres Lebensraumes und seiner natürlichen Ressourcen unerlässlich.

Eine fachgerechte Lösung erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Ingenieuren, Biologen, Landschaftsplanern und anderen. Sie müssen bei der Gewässerbewirtschaftung einen für den Menschen und seine Umwelt gleichermaßen tragbaren Kompromiss finden.

Zum Ausbau an Gewässern, die in den Geltungsbereich des Wassergesetzes des Landes MV fallen, ist vorab die Genehmigung der zuständigen Behörde einzuholen.

Gewässer dürfen nur so ausgebaut werden, dass ein naturnaher Gewässerzustand erhalten oder herbeigeführt wird, wenn nicht das Wohl der Allgemeinheit etwas anderes erfordert.

Beim Gewässerausbau im urbanen Raum ergeben sich oft unterschiedliche Nutzungsansprüche (Naturraum, Nutzung als Vorfluter, Hochwasserschutz, Mikroklima, Erholung), welche Kompromisse erfordern.

In Bearbeitung befinden sich die Gewässer Kringelgraben, Zingelgraben, Kayenmühlengraben, Gewässer in der Hechtgrabenniederung, Hefegraben, Gewässer 10/4 an der Tessiner Straße, 28/10 Hinrichsdorf sowie weitere kleine Projekte zur Verbesserung des Zustandes unserer Kleingewässer.

Beispiele für Projekte zum Gewässerausbau, die in den vergangen Jahren realisiert wurden:

  • Abschnittsweise Renaturierung des Schutower Grabens zwischen Barnstorfer Ring und Haltepunkt Marienehe (ca. 1,3 km)
  • Teilsanierung Schmarler Bach zwischen Warnowallee und Schöpfwerk Schmarl (ca. 0,7 km)
  • Wiederherstellung eines Altarmes des Schmarler Baches auf dem Gelände der IGA (ca. 0,7 km)

Die Pflege/Unterhaltung der Gewässer ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Sie wird im Stadtgebiet vom Wasser- und Bodenverband (WBV) „Untere Warnow-Küste" (https://wbv-untere-warnow-kueste.de/) durchgeführt. Rostock ist per Gesetz Mitglied des Verbandes.

Die Grundsätze der Unterhaltung leiten sich aus der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und den Vorgaben der obersten Wasserbehörde ab.

Zur Gewässerunterhaltung gehören nach dem Wasserhaushaltsgesetz §39, insbesondere:

  1. die Erhaltung des Gewässerbettes, auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses,
  2. die Erhaltung der Ufer, insbesondere durch Erhaltung und Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation, sowie die Freihaltung der Ufer für den Wasserabfluss,
  3. die Erhaltung der Schiffbarkeit von schiffbaren Gewässern mit Ausnahme der besonderen Zufahrten zu Häfen und Schiffsanlegestellen,
  4. die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen,
  5. die Erhaltung des Gewässers in einem Zustand, der hinsichtlich der Abführung oder Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht.

Gewässerrandstreifen

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) definiert einen Gewässerrandstreifen von in der Regel 5 m Breite. Dieser dient der Verbesserung der ökologischen Gewässerfunktionen, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses, der Stabilität des Ufers sowie der Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen. Die Erfahrungen zeigen, dass Regelungen über Gewässerrandstreifen bei den Anliegern kaum oder gar nicht bekannt sind. Oft wird aus Unkenntnis gegen die Ge- und Verbote des WHG verstoßen.
Im Randstreifen ist es untersagt bauliche und sonstige Anlagen (z.B. Stege, Zäune, Schuppen, Befestigungen, Einbauten) zu errichten.
Bei Verstößen kann die Behörde die Beseitigung mittels Anordnung durchsetzen.

Wasser- und Bodenverband "Untere Warnow-Küste" (WBV)

Der per Gesetz gegründete Gewässerunterhaltungsverband für den Raum Rostock. Er pflegt und unterhält die Fließgewässer zweiter Ordnung und betreibt wasserwirtschaftliche Anlagen, z.B. Schöpfwerke.

Gesetzliche Pflichtmitglieder sind:

  • die Eigentümer von Grundstücken, wenn sie den Nachweis erbracht haben, dass ihre Grundstücke nicht der Grundsteuerpflicht unterliegen
  • die Gemeinde für alle übrigen Flächen.

Weiterführende Links

Anlagen, die dem Ableiten, Durchleiten, Zurückhalten oder Speichern von Wasser dienen, aber auch solche der Wasserversorgung und -entsorgung sind wasserwirtschaftliche Anlagen.

Das Amt für Umweltschutz ist für diejenigen Anlagen zuständig, die im Zusammenhang mit Gewässern zweiter Ordnung stehen. Dazu zählen verrohrte Gewässer, Staue/Wehre, Deiche und Schöpfwerke.

Das Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) regelt im § 62, dass der Betrieb solcher Anlagen in den Bereich der Gewässerunterhaltung fällt. Damit zeichnet der Wasser- und Bodenverband "Untere Warnow - Küste" (WBV) für diese Aufgabe verantwortlich.

Schöpfwerke

Schöpfwerke (vgl. Pumpwerke) sind wasserwirtschaftliche Anlagen, die betrieben werden, um Wasser u.a. aus einem Gewässer von einem unteren auf ein oberes Niveau zu befördern. Danach fließt es selbständig über das natürliche Gefälle weiter.

Auf dem Territorium der Hansestadt Rostock sind es mehr als ein Dutzend Gräben und Bäche, die in die Unterwarnow münden. Der größte Teil dieser Wasserläufe sind durch den Menschen gestaltet worden. Die Uferbereiche der Gewässer werden intensiv genutzt und die Gewässer selbst wurden verändert.
Wichtigen Gewässern wie dem Laakkanal oder dem Schmarler Bach fehlt heute die Möglichkeit, das Einzugsgebiet im natürlichen Gefälle zu entwässern.

Rostock verfügt gegenwärtig über 8 Schöpfwerke und liegt außerdem teilweise im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes für den Stromgraben in Graal-Müritz. Insgesamt werden etwas mehr als 35% der Fläche Rostocks über diese Schöpfwerke entwässert, was der Fläche von 6.430 ha entspricht.
Schöpfwerke und deren Einzugsgebiete auf dem Territorium der Stadt Rostock sind:

  • Schöpfwerk Laakkanal in Warnemünde/ Groß Klein – ca. 930 ha
  • Schöpfwerk Schmarler Bach in Groß Klein – ca. 1.230 ha
  • Schöpfwerk Klostergraben in Schmarl – ca. 220 ha
  • Schöpfwerk Schwanenteichgraben in Reutershagen – ca. 80 ha
  • Schöpfwerk Carbäk am Otternsteig – ca. 4 ha
  • Schöpfwerk Hechtgraben in Gehlsdorf – ca. 770 ha
  • Schöpfwerk Peez – ca. 60 ha
  • Schöpfwerk Stuthof– ca. 330 ha
  • Schöpfwerk Stromgraben in Graal – Müritz – ca. 2810 ha

Staue und Wehre

Staue und Wehre dienen der Regulierung des Wasserspiegels im Gewässer. Mit ihrer Hilfe wird zum Beispiel ein Austrocknen von Mooren verhindert oder auch Wasser zum Schutz vor Hochwasser im Oberlauf eines Gewässers zurückgehalten.

Der Wasser- und Bodenverband unterhält 23 Staubauwerke im Gebiet der Hansestadt.
Das Amt für Umweltschutz unterhält 1 Wehr am Bleichergraben.


Verrohrungen

In den vergangenen Jahrzehnten wurden viele Gewässer, meistens aus Gründen der Landbewirtschaftung, in Abschnitten verrohrt.
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass Verrohrungen mehr Nachteile als Vorteile für den Wasserhaushalt und die Hochwassersicherheit bringen. Aus diesem Grund wird bei jeder Gewässerausbaumaßnahme auch eine Entrohrung angestrebt.

Der Wasser- und Bodenverband unterhält ca. 34 km an verrohrten Gewässerabschnitten im Gebiet der Hansestadt.

Deiche

Deiche sind Längsbauwerke, die dem Hochwasserschutz dienen. Wir unterscheiden Binnendeiche und Außendeiche.

Binnendeiche werden im Binnenland, in der Regel an Fließgewässern, angelegt. Sie schützen vor Hochwasserwellen aus dem Landesinneren sowie vor Überschwemmungen aus Rückstauerscheinungen durch Sturmflutereignisse in der Ostsee.
Auf dem Territorium Rostocks werden die Deiche an den Gewässern zweiter Ordnung durch den WBV gepflegt.
Dazu zählen zwei Deiche am Otternsteig (Siedlung und Kleingartenanlage), welche vor der Carbäk schützen sowie die Deichanlage am Schöpfwerk Peez.

Die Außendeiche schützen vor Sturmfluten der Ostsee. Diese Anlagen werden vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) unterhalten.

Weitere Informationen zum Thema finden sie unter dem Menüpunkt "Hochwasserschutz

Weiterführende Links