Globale Suche
Zu Ihrer Suche nach "*" wurden 13632 Treffer gefunden
- Fünfte Verordnung zur Anpassung der Anlagen der Corona-Lockerungs-LVO MV vom 6. Oktober 2020
-
Fünfte Verordnung zur Änderung der 2. Schul-Corona-Verordnung M-V vom 3. Mai 2021
Fünfte Verordnung zur Änderung der 2. Schul-Corona-Verordnung M-V vom 3. Mai 2021 (282.3 KB)
- Fünfte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung Ändert VO vom 9. April 2020
- Fünfte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Schutz-VO MV vom 6. Mai 2020
- Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallwirtschaft in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Abfallsatzung - AbfS)
- Fünfte Änderung der Verordnung der Landesregierung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern vom 9. Juni 2020
- Fünfte Änderung der Abfallgebührensatzung
- Fünf Kandidatinnen und Kandidaten für Rostocker Kunstpreis 2023 nominiert
-
Fundtier anzeigen und unterbringen lassen
Ausgesetzte und freilaufende Tiere gelten als Fundsache und müssen dem Besitzer, dem Eigentümer oder der zuständigen Behörde angezeigt werden. Mit der Abgabe des Fundtieres im zuständigen Tierheim gilt die Anzeigepflicht als erfüllt. Zur Dienstleistung
- Fundsachenversteigerung 2023




