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Geburt im Ausland: Nachbeurkundung beantragen
Sie selbst, Ihr Kind oder ein anderes nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie wurde im Ausland geboren? Dann können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt die Geburt nachträglich im Geburtenregister beurkunden lassen. Zur Dienstleistung
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Geburt im Ausland ohne Inlandswohnsitz: Nachbeurkundung beantragen
Wenn Sie oder Ihr Kind im Ausland geboren wurden, kann die Beurkundung im deutschen Geburtenregister sinnvoll sein. Zur Dienstleistung
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Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet: Geburtsurkunde beantragen
Wenn Sie einen Nachweis über die Geburt aus den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern benötigen, können Sie eine Geburtsurkunde beantragen. Dies erhalten Sie bei dem Standesamt I in Berlin. Zur Dienstleistung
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Geburt eines Kindes anzeigen
Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden. Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der... Zur Dienstleistung
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Geburt auf einem deutschen Seeschiff anzeigen
Wenn ein Kind während einer Reise auf einem deutschen Seeschiff geboren wird, beurkundet das Standesamt I in Berlin die Geburt in seinem Geburtenregister. Der Schiffsführer oder die Schiffsführerin nimmt eine Niederschrift auf und leitet sie an das Standesamt I in Berlin weiter. Zur Dienstleistung
- Gebührentendenz_09-19
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Gebührentabelle für Leistungen des Stadtarchivs Rostock
Gebührentabelle für Leistungen des Stadtarchivs Rostock (94.9 KB)
- Gebührenordnung zur Festsetzung von Parkgebühren im Gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Parkgebührenordnung)
- Gebührenordnung für das Ausstellen von Parkausweisen für die Bewohner der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Bewohnerparkgebührenordnung)
- Gebührenaufstellung




