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Handwerk: zur Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe anmelden
Wenn Sie in einem zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe eine Meisterprüfung ablegen möchten, müssen Sie einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen. Zur Dienstleistung
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Handwerk: Fortsetzung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen im zulassungspflichtigen Handwerk anzeigen
Wenn Sie bereits erstmalig die grenzüberschreitende Erbringung von zulassungspflichtigen Handwerksleistungen mitgeteilt haben, müssen Sie vor Ablauf eines Jahres anzeigen, wenn Sie diese ohne wesentliche Änderungen auch im Folgejahr erbringen wollen. Zur Dienstleistung
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Handwerk: Feststellung der Gleichwertigkeit für Berufe im Handwerk mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen
Es gibt in Deutschland circa 200 verschiedene Berufe im Handwerk. Für 41 Berufe im Handwerk benötigt man eine bestimmte Berufsqualifikation. Zur Dienstleistung
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Handwerk: Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen im zulassungspflichtigen Handwerk erstmalig anzeigen
Wenn Sie als Handwerkerin oder Handwerker aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz vorübergehend zulassungspflichtige Handwerksleistungen in Deutschland erbringen wollen, ohne hier eine Niederlassung zu haben, müssen Sie dies anzeigen. Zur Dienstleistung
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Handwerk: Bestellung der Betriebsleitung eines eingetragenen Handwerksbetriebs mitteilen
Eine neue Betriebsleitung Ihres zulassungspflichtigen Handwerksbetriebs müssen Sie der zuständigen Handwerkskammer melden. Zur Dienstleistung
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Handwerk: Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke zur Eintragung in die Handwerksrolle beantragen
Sie sind mit einem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen und möchten ein weiteres Handwerk ausüben? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausübungsberechtigung für ein weiteres Handwerk beantragen.  Zur Dienstleistung
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Handwerk: Ausübungsberechtigung für Gesellen oder Gesellinnen und Facharbeiter oder Facharbeiterinnen mit qualifizierter Berufserfahrung beantragen
Wenn Sie eine Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Handwerk absolviert haben und qualifizierte Berufserfahrung haben, können Sie sich in den meisten zulassungspflichtigen Handwerken selbstständig machen oder eine Betriebsleiterfunktion ausüben. Zur Dienstleistung
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Handwerk: Änderung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen im zulassungspflichtigen Handwerk anzeigen
Nachdem Sie bereits die grenzüberschreitende Erbringung von zulassungspflichtigen Handwerksleistungen angezeigt haben, müssen Sie wesentliche Änderungen ebenfalls vor der geänderten Dienstleitungserbringung anzeigen. Zur Dienstleistung
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Handwerk: Abberufung der Betriebsleitung eines eingetragenen Handwerksbetriebs mitteilen
Wenn die aktuelle Betriebsleitung aufhört oder ein Wechsel stattfindet, müssen Sie dies der Handwerkskammer melden. Zur Dienstleistung
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