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Hundehaltung: Befreiung von sonstigen Pflichten beantragen
Örtliche Ordnungsbehörde kann auf Antrag Ausnahmen von Verboten und Geboten dieser Vorordnung zulassen, wenn unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse sichergestellt ist, dass Menschen, Tiere oder Sachen durch die Hundezüchtung oder -haltung nicht gefährdet werden. Zur Dienstleistung
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Hundehaltung: Befreiung vom Leinen- und Maulkorbzwang beantragen
An bestimmten Orten müssen alle Hunde an der Leine geführt werden, außerdem besteht für bestimmte Hunde ein genereller Leinenzwang. Von den Regelungen sind aber Ausnahmen möglich. Zur Dienstleistung
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Hundehaltung: Befreiung beantragen
Diese Vorschriften gelten nicht für alle Hunde in gleichem Maße, beispielsweise gibt es Ausnahmen für Diensthunde, außerdem für Blinden- und Behindertenbegleithunde sowie für Jagd- und Herdengebrauchshunde. Zur Dienstleistung
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Hundehaltung: Änderung der Daten des Hundehalters eines gefährlichen Hundes melden
Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.  Zur Dienstleistung
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Hundehaltung: Abmeldung beantragen
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde. Zur Dienstleistung
- Hundehaltung (Hundesteuer)
- Hundefibel
- Hunde und gefährliche Hunde
- Human Futures – Hoffnungen und Ängste durch den technologischen Wandel
- Huftiere im Zoo Rostock - Kostenlose Sonntagsführung mit dem Rostocker Zooverein




