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Kindesunterhalt: Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen lassen
Wenn der andere Elternteil im Ausland lebt und keinen Unterhalt leistet, können Sie bei der Beistandschaft sowie dem Amtsgericht Unterstützung erfahren und die Unterhaltspflicht prüfen und evtl. beurkunden lassen. Zur Dienstleistung
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Kindesunterhalt: Unterhaltsansprüche aus dem Ausland
Für die Unterhaltsberechtigten ist es oft schwierig, einen Anspruch durchzusetzen, wenn die Unterhaltsverpflichteten in einem anderen Staat wohnhaft sind. Zur Dienstleistung
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Kindesunterhalt: Unterhaltsanspruch für ein nichtehelich geborenen Kindes geltend machen
Sie als nichtverheiratete Mutter können von dem Kindesvater Unterhalt aus dem Anlass der Geburt des gemeinsamen Kindes geltend machen. Zur Dienstleistung
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Kindesunterhalt: Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung in Anspruch nehmen
Wenn Sie alleinsorgender Elternteil sind, können Sie sich beim Jugendamt beraten lassen und Hilfen zur Geltendmachung von Kindesunterhalt erhalten. Zur Dienstleistung
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Kindesunterhalt in einem schnelleren, einfacheren Gerichtsverfahren beantragen
Für ein minderjähriges Kind getrenntlebender Eltern, kann von dem unterhaltspflichtigen Teil ein angemessener Unterhalt verlangt werden. Zur Dienstleistung
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Kinderzuschlag beantragen
Wenn Sie als Eltern genug Einkommen für sich selbst verdienen, aber das Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht, können Sie den Kinderzuschlag beantragen. Zur Dienstleistung
- Kinderzeichnungen im Atelier Natur
- Kinderwünsche für Rostock
- Kindertobetag im Zoo
- Kindertagesstätten




