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Pflegeperson: Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie beantragen
Sie sind Pflegeperson und die leiblichen Eltern wollen das Kind wieder bei sich aufnehmen? Dann können Sie beim Familiengericht beantragen, dass das Kind bei Ihnen bleibt. Zur Dienstleistung
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Pflegeperson: Prüfung der Eignung beantragen
Sie möchten ein Pflegekind bei sich aufnehmen? Dann müssen Sie sich zunächst als Pflegeeltern qualifizieren. Zur Dienstleistung
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Pflegeperson: Pfleger oder Vormund für Pflegekind bestellen
Ein Vormund ist der gesetzliche Vertreter für ein Kind in allen Angelegenheiten. Zur Dienstleistung
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Pflegeperson: Monatliche Leistungen für den Unterhalt (Pflegegeld)
Bei Leistungen der Vollzeitpflege wird der notwendige Unterhalt des Minderjährigen und jungen Volljährigen durch laufende Leistungen sichergestellt. Der notwendige Unterhalt umfasst die Kosten für den Sachaufwand und für die Pflege und Erziehung. Zur Dienstleistung
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Pflegeperson: Beratung und Unterstützung bei sonderpädagogischer Vollzeitpflege in Anspruch nehmen
Kinder und Jugendliche in sonderpädagogischer Vollzeitpflege bringen besondere Bedarfe mit. Dies erfordert eine enge und intensive Beratung der Beteiligten im Pflegeverhältnis. Der Pflegekinderdienst unterstützt und begleitet Pflegepersonen mit umfangreichen Angeboten. Zur Dienstleistung
- Pflegekinderhilfe
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Pflegehilfsmittel Bewilligung
Wenn Sie zu Hause privat gepflegt werden, haben Sie Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Möglicherweise auch auf technische Pflegehilfsmittel und/oder auf einen Zuschuss zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes. Zur Dienstleistung
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Pflegegeld der Pflegeversicherung
Pflegebedürftige, die von Angehörigen gepflegt werden oder ihre Pflege privat organisieren, erhalten Pflegegeld. Zur Dienstleistung
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Pflegeeinrichtungen
Bei Fragen rund um das Heimrecht (Ordnungsrecht) ist die Heimaufsicht des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt zuständig. Die Fachaufsicht hat das Ministerium für... Zur Dienstleistung
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Pflegebereich: Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag beantragen
Ihr Angebot muss als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach Landesrecht anerkannt worden sein, damit Pflegebedürftige im Rahmen der Pflegeversicherung Kosten für dessen Betreuungs- oder Entlastungsleistungen erstattet bekommen können. Zur Dienstleistung




