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Röntgeneinrichtung: Abmeldung anzeigen
Wenn Sie eine Röntgeneinrichtung nicht mehr betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde für Strahlenschutz mitteilen. Zur Dienstleistung
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Röntgeneinrichtung zur Werkstoffprüfung: Genehmigung für den Betrieb oder für die Betriebsänderung beantragen
Wenn Sie eine Röntgeneinrichtung in der technischen Radiographie zur Grobstrukturanalyse in der Werkstoffprüfung betreiben, oder Änderungen am Betrieb vornehmen wollen, sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Behörde mitzuteilen und hierfür eine Genehmigung zu beantragen. Zur Dienstleistung
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Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie: Genehmigung für den Betrieb oder für die Betriebsänderung beantragen
Sie möchten eine teleradiologische Röntgeneinrichtung betreiben oder diese wesentlich ändern? Dann müssen Sie vorher eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen. Zur Dienstleistung
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Röntgeneinrichtung Zahn-, Human-, Tiermedizin: nicht genehmigungspflichtigen Betrieb oder dessen wesentliche Änderung anzeigen
Sie möchten eine zahnmedizinische, medizinische und tiermedizinische Röntgeneinrichtung betreiben oder wesentliche Änderungen daran vornehmen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde für Strahlenschutz anzeigen. Zur Dienstleistung
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Röntgeneinrichtung Technik: nicht genehmigungspflichtigen Betrieb oder dessen wesentliche Änderung anzeigen
Sie möchten eine technische, nicht genehmigungspflichtige Röntgeneinrichtung betreiben oder wesentliche Änderungen daran vornehmen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde für Strahlenschutz anzeigen. Zur Dienstleistung
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Röntgeneinrichtung Technik: Genehmigung für den Betrieb oder für die Betriebsänderung beantragen
Wenn Sie eine technische Röntgeneinrichtung betreiben oder diese wesentlich ändern möchten, müssen Sie vorher eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde für Strahlenschutz beantragen. Zur Dienstleistung




