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Sozialpass beantragen
Einige Kommunen bieten Bürgerinnen und Bürgern, die zum Beispiel auf staatliche Sozialleistungen angewiesen sind, einen speziellen Pass zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen an. Zur Dienstleistung
- Sozialmedizin/ Amtsärztlicher Dienst
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Sozialhilfe: Übernahme von Mietrückständen zur Sicherung der Unterkunft beantragen
Wenn Sie Mietschulden haben, können Sie finanzielle Hilfe zur Vermeidung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit erhalten. Zur Dienstleistung
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Sozialhilfe: Schiedsstellenverfahren
Für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist eine Schiedsstelle nach § 81 SGB XII errichtet. Sie entscheidet auf Antrag in den ihr nach dem SGB XII zugewiesenen... Zur Dienstleistung
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Sozialhilfe: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen
Besondere Lebensverhältnisse bestehen z. B. bei fehlender Wohnung, ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage, bei gewaltgeprägten Lebens- oder vergleichbaren nachteiligen Umständen. Zur Dienstleistung
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Sozialhilfe: Hilfe zur Pflege beantragen
Wenn Sie pflegebedürftig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe beantragen. Zur Dienstleistung
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Sozialhilfe: Hilfe zur Gesundheit für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche beantragen
Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen und nicht – gesetzlich oder privat – krankenversichert sind, leistet der Sozialhilfeträger Gesundheitshilfe. Dazu zählen: ... Zur Dienstleistung
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Sozialhilfe: Hilfe zur Gesundheit bei Schwangerschaft und Mutterschutz beantragen
Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, werden Sie bei Schwangerschaft und Mutterschutz unterstützt. Zur Dienstleistung
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Sozialhilfe: Hilfe zur Gesundheit beantragen
Hilfen zur Gesundheit entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie werden nur erbracht, soweit diese oder andere in Frage kommende Leistungserbringer nich... Zur Dienstleistung
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Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt für Minderjährige in Verwandtenpflege beantragen
Minderjährige Kinder, die in einer anderen Familie leben (Pflegefamilie oder Verwandte), können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB XII erhalten, um den notwendigen Lebensunterhalt des Pflegekindes zu sichern. Auch Pflegepersonen können diese erhalten. Zur Dienstleistung




