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Verfügung von Todes wegen (z.B. Testament) beim Nachlassgericht hinterlegen
Eine Verfügung von Todes wegen, z.B. ein Testament, wird zu Lebzeiten beim Amtsgericht hinterlegt und dort verwahrt, damit es im Todesfall aufgefunden wird. Zur Dienstleistung
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Vergabe eines Nutzungsrechtes für eine Grabstätte
Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte wird nach Maßgabe der Friedhofssatzung geregelt und ist gebührenpflichtig. Die Grabstätte bleibt Eigentum des Friedhofsträgers. Zur Dienstleistung
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Vergabe von Kurzzeitkennzeichen - Gesetzesänderung ab 01.11.2012
Vergabe von Kurzzeitkennzeichen - Gesetzesänderung ab 01.11.2012 (11.9 KB)
- Vergabevermerk
- Vergabevermerk - Anlage 5
- Vergabevermerk - Anlage 5
- Vergabevermerk - Anlage 5
- Vergabevermerk - Anlage 5
- Vergabevermerk - Anlage 5
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