Privatpilotinnen und Privatpiloten zur theoretischen Prüfung anmelden
Sie möchten eine Lizenz als Privatpilotin oder Privatpilot ohne Instrumentenflugberechtigung erwerben? Dann müssen Sie sich zu einer theoretischen Prüfung anmelden.
Dies gilt für folgende Lizenzen:
- Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H))
- Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H))
- Segelflugzeuge (SPL)
- Freiballone (BPL)
Sie möchten die theoretische Prüfung wiederholen? Dann müssen Sie sich ebenfalls anmelden.
- Anhang I FCL.025, Verordnung (EU) Nummer 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt
- Anhang III SFCL.135, Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976 der Kommission zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Segelflugzeugen
- Anhang III BFCL.135, Verordnung (EU) 2018/395 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Ballonen
Weitere Informationen, wie Sie Klage einlegen, finden Sie im Bescheid über die Einladung zur theoretischen Prüfung.
- Empfehlung der Ausbildungsorganisation
- Antrag auf Abnahme der Prüfung
- abgeschlossene theoretische Ausbildung
Den Antrag auf Abnahme der theoretischen Prüfung senden Sie bitte vollständig ausgefüllt an: luftfahrtbehoerde@wm.mv-regierung.de.
Die Termine der Theorieprüfungen finden Sie online.




