Landpachtvertrag: Änderung melden
Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie Änderungen eines abgeschlossenen Landpachtvertrages der zuständigen Stelle melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie diese Vertragsänderung der zuständigen Stelle mitteilen.
Stellt die zuständige Stelle fest, dass die Änderung Ihres Landpachtvertrages folgende Auswirkungen hat, kann sie ihn beanstanden und aufheben:
- der geänderte Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land,
- der geänderte Landpachtvertrag führt zu einer unwirtschaftlichen Zersplitterung oder
- der Pachtpreis ist unangemessen hoch.
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid
- ausgefüllter Antrag "Anzeige Landpachtvertragsänderung"
- abgeschlossene schriftliche Änderung des Landpachtvertrages in Kopie oder
- im Falle einer mündlichen Änderung: die inhaltliche Mitteilung
- Sie müssen eine Änderung des Landpachtvertrages abgeschlossen haben.
- Sie dürfen durch die Änderung:
- keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land, bewirken
- keine unwirtschaftliche Zersplitterung bewirken
- keinen unangemessen hohen Pachtpreis zahlen
Es fallen keine Kosten an.
Zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk die verpachteten Grundstücke ganz oder zum größten Teil liegen. Geben Sie daher bei der Suche nach der zuständigen Stelle den Ort (Gemarkung) ein, in dem sich die Pachtflächen befinden.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.




