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Förderung: Zuschuss für innovative Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) beantragen

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen von Verkehrsunternehmen des sonstigen ÖPNV, die zukunftsweisend auf die Mobilität von morgen abzielen. Dabei werden Maßnahmen gefördert, die im Interesse der Fahrgäste die Nutzung des ÖPNV attraktiver ausgestalten und damit mittelfristig zu einer höheren Nutzung durch die Bürgerinnen und Bürger führen.

Wer wird gefördert?

Landkreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger des sonstigen ÖPNV sowie die von ihnen mit der Erbringung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmen.

Möglichkeit der Klage vor dem Verwaltungsgericht

  • Antrag 
  • Begründung der Innovativität der Maßnahme für den ÖPNV
  • Der Antrag ist mit Begründung der Innovativität der Maßnahme für den ÖPNV bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.
  • Die Bewilligungsbehörde prüft die Innovativität der Maßnahme für den ÖPNV.
  • Bei positiver Prüfung wird der Zuwendungsbescheid erteilt.

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang der eingereichten Unterlagen sowie der Nachvollziehbarkeit der Leistungsbegründung ab.

Die Verfügbarkeit richtet sich nach den Finanzmitteln gemäß Haushaltsplan.